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Die Warnweste kann rot, gelb oder orange sein, muss jedoch in jedem Fall der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Für wen gilt die Warnwestenpflicht?
Es muss eine Weste pro Fahrzeug vorhanden sein - unabhängig von der Anzahl der Insassen. Anziehen sollte sie im Notfall derjenige, der das Warndreieck aufstellt. Abgesehen davon ist es natürlich jedem freigestellt, mehrere Warnwesten mitzuführen. Im Optimalfall wird also für jeden möglichen Mitfahrer eine Warnweste bereitgehalten - dies ist jedoch kein Muss.
Die Ausnahme von der Regel
Ausgenommen von dieser Regelung sind Krafträder, Krankenfahrstühle, einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen sowie Wohnmobile - gerade für Wohnmobile ist jedoch ein Mitführen einer Warnweste trotzdem empfehlenswert. Denn abseits irgendwelcher Verwarngelder erhöht eine Warnweste im Falle eines Falles vor allem bei Dunkelheit oder unklaren Sichtverhältnissen (zum Beispiel Nebel) die eigene Sicherheit und senkt damit das Unfallrisiko.
Was kostet es, wenn man keine Warnweste dabei hat?
Wer bei Verkehrskontrollen keine entsprechende Warnweste vorweisen kann, muss als Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld in Höhe von 5 € rechnen - dafür bekommt man schon zwei genormte Warnwesten im Autozubehör-Handel*. Der Fahrzeughalter hingegen ist für fehlende Warnwesten nicht haftbar zu machen. Wer sich also ein Fahrzeug leiht, sollte unbedingt darauf achten, dass eine der o. g. Norm entsprechende Warnweste im Fahrzeug vorhanden ist.
Teurer kann es im Ausland werden: Wer hier gegen die Warnwestenpflicht verstösst, zahlt schnell ein Verwarngeld im hohen 2-stelligen oder gar niedrigen 3-stelligen Bereich. Die Regelungen, wieviele Westen vorhanden sein müssen und wer von der Pflicht ausgenommen wird, ist nicht einheitlich geregelt. Der ADAC hat hierzu jedoch eine Übersicht ins Netz gestellt, auf die ein Blick vor Reiseantritt lohnt:
www.adac.de/_mmm/pdf/Warnwestenpflicht_166056.pdf
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Warnwestenpflicht im Ausland
Teurer kann es im Ausland werden: Wer hier gegen die Warnwestenpflicht verstösst, zahlt schnell ein Verwarngeld im hohen 2-stelligen oder gar niedrigen 3-stelligen Bereich. Die Regelungen, wieviele Westen vorhanden sein müssen und wer von der Pflicht ausgenommen wird, ist nicht einheitlich geregelt. Der ADAC hat hierzu jedoch eine Übersicht ins Netz gestellt, auf die ein Blick vor Reiseantritt lohnt:
www.adac.de/_mmm/pdf/Warnwestenpflicht_166056.pdf
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