Urlaub mit Hund – was muss man beachten?

Spaziergang am Strand mit Hund
© worradmu / Freedigitalphotos.net

Hundebesitzer stehen jedes Jahr wieder vor dem Problem: Was machen wir im Urlaub mit unserem besten Freund?

Eine Lösung: den Hund in Obhut geben und ohne ihn in die Ferien zu reisen. Zahlreiche Tierpensionen haben sich auf Ferienhunde spezialisiert, auch Tierheime bieten diesen Service an. Hat man nette Freunde, die den Hund vielleicht sogar kennen und lieben, kann man auch hier fragen, ob sie sich für die Urlaubszeit um den Hund kümmern würden. Dann bleibt er in der Zeit zumindest in einer relativ vertrauten Umgebung.

Allerdings verträgt nicht jedes Tier die Trennungzeit gleich gut. Viele Hunde trauern regelrecht, fressen wenig und sind antriebslos. Aber nicht nur der Hund kann bei einer Trennung leiden – auch die Hundebesitzer belastet eine solche Zeit oft mehr, als sie zugeben möchten. Schließlich ist der Hund ein Teil des Rudels und gehört für viele Familien dazu wie jedes andere Familienmitglied.

Deshalb die zweite (und optimalere) Möglichkeit: Den Hund in den Urlaub einfach mitnehmen.

Hund auf Urlaubsreise – zu Lande, zu Wasser und in der Luft

Bei Flugreisen gelten verschiedene Bestimmungen für den Tiertransport. So können kleinere Tiere oft sogar im Passagierbereich Platz finden, müssen jedoch in einer verschlossenen, bissfesten Box verbleiben. Größere Tiere müssen mit dem Frachtraum vorlieb nehmen. Das kann je nach Tier jedoch zu enormen Streß und einem verstörten Tier führen.

Bei Reisen mit der Bahn können kleinere Tiere ebenfalls in einer Transportbox als Handgepäck mitgeführt werden – und kosten in diesem Fall noch nicht einmal etwas zusätzlich. Lediglich für grössere Hunde, die nicht in eine Transportbox passen, ist ein Zusatzticket notwendig.

Hund im Auto
© tiverylucky / Freedigitalphotos.net

Einfacher und kostenfrei – und für Mensch und Tier wohl mit dem wenigsten Stress verbunden – ist die Reise im eigenen Pkw. Diesen kennt der Hund wahrscheinlich schon als alltägliches Transportmittel und es ist nichts Neues für ihn, darin transportiert zu werden.

Wahl der Unterkunft

Viele Pensionen und Hotels dulden inzwischen nicht nur Hunde als “notwendiges Übel”, sondern haben sich auf die Bedürfnisse der Hundebesitzer und ihrer Begleiter besonders eingerichtet.

Auch auf den meisten Campingplätzen ist das Mitbringen von Hunden heutzutage erlaubt – leider haben immer noch einige Plätze gewisse Einschränkungen, zum Beispiel dass nur gewisse Stellplätze für Hundebesitzer reserviert sind, dass Hunde ständig an die Leine müssen oder der Strand nicht mit Hund betreten werden darf. Glücklicherweise haben aber viele Campingplatzbetreiber die Zeichen der Zeit erkannt und zielen ganz konkret auf diese Zielgruppe ab. Wer also einen entspannten Campingurlaub mit Hund erleben möchte, sollte nach solchen Plätzen Ausschau halten.

Weiterer Vorteil beim Urlaub mit Hund im eigenen Wohnwagen / Wohnmobil oder Zelt: Hat der Hund bereits mehrmals einen solchen Urlaub mitgemacht, erkennt er die Unterkunft direkt als sein Heim wieder. Oft schon habe ich Hunde gesehen, die beim Anblick “ihres” Wohnwagens wahre Freudensprünge gemacht haben. Mehr Urlaubsfreude kann man seinem Hund wohl kaum machen.

Behördliche Vorschriften bei Auslands-Urlaub mit Hund

Wer ins Ausland reisen möchte – gleich, mit welchem Verkehrsmittel -, hat zusätzlich noch verschiedene Bestimmungen zu beachten, sollen Hunde oder auch Katzen oder Frettchen mitgenommen werden.

Innerhalb der EU gelten folgende Regelungen:

  • Das Tier muss mit einem Transponder gekennzeichnet sein oder eine Tätowierung aufweisen, die vor dem 03.07.2011 eintätowiert wurde.
  • Es muss eine gültige Tollwutimpfung vorliegen, die mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein muss.
  • Ein Heimtierausweis muss sowohl die Kennzeichnung als auch die bestehende Tollwutimpfung belegen. Den Heimtierausweis darf nur ein ermächtigter Tierarzt bzw. eine Tierärztin ausstellen.
  • Bei Reisen in die Länder Irland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich muss zusätzlich im Heimtierausweis eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis vermerkt sein.

Bei Reisen in Länder außerhalb der EU gelten weitere Vorschriften, die in diesem Flyer der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bgv) Hamburg veröffentlicht wurden. Allerdings ist dort nicht vermerkt, dass Deutschland im Reiseverkehr bei Welpen mittlerweile keine Ausnahmen mehr macht. Also bitte gedanklich ergänzen.


Dir gefällt mein Blog? Dann folge mir doch, wie du es am liebsten hast…

rss

Facebook


Google+


Twitter


Newsletter


2 Kommentare

Kommentar verfassen